AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
(Diese Bedingungen sind auch vor Ort einsehbar)

Die Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrthinweise sowie die Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind z beachten.

Die Haftung des Anlagebetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serieausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antenne o.ä.) verursacht worden ist, es sei denn, dem Waschanlagenbetreiber oder seinem Personal tritt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung des Anlagebetreibers entfällt, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagebetreiber oder dem Anlagepersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt.

Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.